Veranstaltung: | 6. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Satzung und Ordnungen |
Antragsteller*in: | DEMOKRATIE IN BEWEGUNG |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.08.2019, 17:31 |
S2: Ethik-Kodex
Antragstext
Ethik-Kodex
von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Beschlossen am 29. April 2017
Geändert am 26. November 2017
Geändert am 26. August 2018
Geändert am 22. Juni 2019
Die Mitgliedschaft bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG geht einher mit einem ethischen
Bekenntnis zu den zentralen Werten der Partei, das von allen Personen abzugeben
ist, die Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden wollen.
Wir streben an, die Politik wieder in den Dienst der Menschen zu stellen. Unsere
unveräußerlichen Grundwerte sind: Gerechtigkeit, Demokratie, Mitbestimmung und
Transparenz, Weltoffenheit und Vielfalt sowie Zukunftsorientierung und
Nachhaltigkeit.
Als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gehe ich die Verpflichtung ein,
1. dafür zu sorgen, dass die Beteiligung stets ungezwungen und freiwillig
erfolgt und allen Personen gleichermaßen offen steht - unabhängig von
Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Hautfarbe, Herkunft, Vermögen,
Religionszugehörigkeit, Behinderung, etc. - die sich ebenfalls zu den zentralen
Werten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG bekennen.
2. zu fordern und zu respektieren, dass jede vor oder nach den Wahlen mit
irgendeiner anderen politischen Gruppierung getroffene Absprache demokratisch
legitimiert werden muss, indem auf der jeweiligen territorialen Vertretungsebene
eine Abstimmung unter den jeweiligen Mitgliedern und Beweger*innen von
DEMOKRATIE IN BEWEGUNG stattfindet.
3. zu fordern und zu respektieren, dass soweit mit ihrem Gewissen vereinbar,
sich alle gewählten Amtsträger*innen bei Entscheidungen und Abstimmungen als
Fürsprecher*innen dem offenen und demokratischen Prozess der Teilhabe unter den
Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG unterordnen.
4. die Partei als eine Plattform zu errichten, mit der gewährleistet wird, dass
Politik nicht mehr im Dienst privater Interessen steht, weshalb alle gewählten
Mandatsträger*innen im Europaparlament, dem Bundestag und den Landesparlamenten
und bezahlte interne Funktionsträger*innen in Vollzeit Folgendes akzeptieren
(wobei die Punkte a und c nicht auf Mandate anzuwenden sind, die in Teilzeit
ausgeübt werden):
a. die Verpflichtung, die Ausübung des Amtes oder Mandates in den Mittelpunkt
der eigenen Tätigkeit zu stellen.
b. die Verpflichtung, alle Nebeneinkünfte in ihrer exakten Höhe offenzulegen.
c. die Verpflichtung, während der Ausübung des Amtes oder Mandates keinerlei
entgeltliche Nebentätigkeiten auszuüben bzw. solche, die vor Antritt des Amtes
oder Mandates bestanden, innerhalb einer Frist von drei Monaten zu beenden bzw.
für die Zeit der Amts- oder Mandatsausübung ruhen zu lassen.
d. die Verpflichtung zu Transparenz und Rechenschaftspflicht während ihrer
Tätigkeit als Vertreter*in; dies bedeutet konkret
i. eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Kontakte mit Lobbyist*innen (d.h.
Personen, die von Verbänden, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen
direkt, z.B. als Vorstände, Geschäftsführende oder Mitarbeiter*innen oder
indirekt, z.B. über Agenturen oder Kanzleien, mit der Ansprache von politischen
Entscheidungsträger*innen beauftragt sind) mit Nennung der Personen,
Organisation, des Themas und Datums.
ii. eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Dienstreisen unter Angaben des
Grundes der Reise, auf wessen Einladung die Reise erfolgt, wer die Kosten trägt
und ob die Dienstreise mit einer privaten Reise verbunden ist.
e. die Verpflichtung, in den drei Jahren nach Beendigung der Aufgabe als
Vertreter*in keinerlei entgeltliche Tätigkeit in Unternehmen, Verbänden oder
anderen Organisationsformen der Interessenvertretung zu übernehmen, die zu einem
erheblichen Teil aus Lobbyarbeit besteht.
f. die Verpflichtung, als Abgeordnete keinerlei Geldspenden anzunehmen bzw.
diese an die zuständige Parteiorganisation weiterzuleiten. Geldwerte Leistungen
müssen ab einem Wert von 500 Euro ebenfalls über die Partei abgewickelt werden.
g. die Verpflichtung zu einer zeitlichen Befristung von zwei Legislaturperioden
(bei Mandaten) bzw. acht Jahren (bei internen Funktionen), die in Ausnahmefällen
bis zu einer Höchstdauer von drei Legislaturperioden (bei Mandaten) bzw. 12
Jahren (bei internen Funktionen) verlängert werden kann. Eine Ausnahme muss von
der betreffenden Person bei den Mitgliedern beantragt werden und ist zugelassen,
wenn mindestens 60% der Mitglieder der jeweiligen Untergliederung (z.B.
Wahlkreis) in einer Befragung der Verlängerung zustimmen.
h. die Verpflichtung die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen, an denen
das Mitglied der Partei oder seine Angehörigen irgendein finanzielles Interesse
haben könnten, auszuschließen.
5. Darüber hinaus müssen alle Personen, die von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in ein
bestimmtes Amt in gleich welchem Organ der öffentlichen Verwaltung entsandt
werden, Folgendes akzeptieren:
a. angesichts der mit dem öffentlichen Amt einhergehenden Verantwortung dafür zu
sorgen, dass die Inanspruchnahme jeglicher Art von Sonderrechten vermieden wird,
außer sie sind für die Ausübung des Amtes notwendig.
b. keine überflüssigen Ausgaben aus öffentlichen Mitteln zu tätigen, Reise- und
Unterkunftskosten möglichst gering zu halten und möglichst umweltschonend zu
reisen. Wird wegen Reise, Unterkunft oder Verpflegung eine Aufwandsentschädigung
benötigt, so darf diese nicht höher sein als der für Beamt*innen oder sonstige
Bedienstete gesetzlich festgelegte Satz bzw. bei öffentlichen Unternehmen und
gleichgestellten Einrichtungen nicht höher als der Satz, der den dortigen
Mitarbeiter*innen gemäß Tarifvertrag zusteht.
c. sich bei der Erfüllung ihres Auftrags zu bemühen um eine Beteiligung ihrer
Mitarbeiter*innen, ihre Befähigung zur aktiven Mitgestaltung und um
Verbesserungen in der öffentlichen Einrichtung, für die sie zuständig sind,
indem sie die Übernahme von Verantwortung fördern und den ihnen unterstellten
Bediensteten für die erfolgreiche Erledigung ihrer Aufgaben öffentlich
Anerkennung zollen. Sie verpflichten sich, die Leistungen der ihnen
unterstellten Bediensteten in möglichst objektiver Weise zu beurteilen, jede
Form der Diskriminierung zu bekämpfen und Mobbing am Arbeitsplatz zu verfolgen.
Sie bemühen sich um eine Verbesserung des Arbeitsklimas, die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen und um ein umweltbewusstes Verhalten.
d. sich um eine Kultur der Verbesserungen in einer öffentlichen Verwaltung, die
im Dienst der Bürger*innen steht, zu bemühen, den Auftrag der Einrichtung, für
die sie verantwortlich sind, an den vorgesehenen Plänen und Programmen
auszurichten und zu seiner Erfüllung ethische und demokratische Werte zu
verbreiten, wobei sie allen Hinweisen oder Anzeichen von Betrug oder Korruption
konsequent nachgehen.
e. in den in ihrer Verantwortung liegenden Arbeitsbereichen ein Verwaltungsklima
und eine Verwaltungskultur der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der
offenen Tür für die Bürger*innen zu schaffen bzw. zu ermöglichen und dabei
autoritären und undemokratischen Verhaltensweisen entgegenzutreten.
Ich bekenne mich aus freien Stücken zu dieser Verpflichtung, habe jeden
einzelnen der hier aufgeführten Punkte verstanden und trete für sie ein als
beste Gewähr für den Aufbau einer gerechteren Gesellschaft.
Ich erkenne an, dass Verstöße gegen diesen Ethik-Kodex als parteischädigendes
Verhalten und damit als Ausschlussgründe aus DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gewertet
werden.
Änderungsanträge
- S2-010 (Hansjörg Tarantik, Zurückgezogen)
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