In der aktuellen Version können umstrittene Personen den Vorrang erhalten vor weniger umstrittenen Personen. Für eine Partei, die enge Entscheidungen umgehen will und dafür bei anderen Abstimmungen das Systemische Konsensieren einführen will, ist dies ein unglaubwürdiges Verfahren.
Beispielrechnung zur aktuellen Version: Person A hat 40 Ja-Stimmen und 39 Nein-Stimmen, Person B hat 39 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen. Gewählt ist Person A.
Wird der Änderungsantrag angenommen, ist Person B gewählt, da die Differenz aus Ja- und Nein-Stimmen bei Person B größer ist.
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Maik Krüger: