Die Abgeordnetenentschädigung ist ursprünglich dafür vorgesehen, vermögenslose Kandidaten die parlamentarische Arbeit zu ermöglichen. Durch diesen Absatz, wie er auch in ähnlicher Form in anderen Parteien Verwendung findet, wird diese nun genutzt um die Partei zu finanzieren. Das verfälscht den eigentlichen Sinn und Zweck dieser Entschädigung.
Parteien mit diesen Passus dürfen sich so den Vorwurf gefallen lassen, bei Erhöhung dieser Entschädigung nicht nur das Wohl der Abgeordneten im Auge zu haben, sondern auch ihr eigenes. Diesen Zusammenhang sollten wir vermeiden und dadurch vielleicht sorgen, dass diese Ausgaben nicht durch damit verknüpfte unnötige Mechanismen übermäßig steigen.
Um den Wahlkampf zu finanzieren gibt es reguläre Spenden, Mitgliedsbeiträge und die Wahlkampfkostenerstattung. Um die Partei zu finanzieren noch einige andere Optionen. Da diese Entschädigung im Vergleich mit vielen Berufsgruppen sehr hoch ausfällt, ist es naheliegend, den eventuellen Mehrgewinn eines Abgeordneten nutzen zu wollen.
Indirekt hat die Partei durch die Bitte in §4 (1) (1% des Nettoverdienstes pro Monat zu leisten) schon einen Mehrgewinn, sofern der Bitte entsprochen wird. Im Allgemeinen gehe ich davon aus, dass jemand der das Vertrauen gewonnen hat, ein Fürsprecher im Parlament für unser Programm zu sein, auch dazu in der Lage ist, selbstständig zum Schluss zu kommen, mehr zu spenden, wenn er es denn kann.
Eine Bitte mit Richtwert wie durch die Änderung gefordert, gibt ihm einen Hinweis und auch schon eine Orientierungshilfe. Manche sehen in dieser Spende vielleicht ein Danke an die Partei, die Wahlkampfunterstützer und alle sonstigen Parteimitglieder. Dieses Danke würde durch das Streichen der Verpflichtung glaubhafter sein.
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