Analog zu Satzungsänderungen §18 sollten natürlich auch sonstige Beschlüsse zeitnah veröffentlicht werden, damit man sich darauf berufen kann. Dabei sollen angenommene wie auch abgelehnte Anträge veröffentlicht werden.
Die gewählte Zeit beträgt analog zu §18 zwei Monate, in Ausnahmefällen 3 Monate.
Ich bin mir nicht sicher ob die Stelle der Satzung der richtige Platz ist oder ob dazu besser ein neuer § aufgemacht werden sollte.
Kommentare
Sebastian Peter Wiedemeier:
Ich gehe davon aus, du meinst "Änderungen von anderen Dokumenten mit Satzungsrang" sowie "vom BPT behandelte Anträge und ihr Ergebnis"?
Renaldo Tiebel:
Es geht nicht in erster Linie um Dokumente mit Satzungsrang. Eher um sowas wie Kooperationen, Beschlüsse wie das Gendern für alle öffentliche Dokumente oder beim letzten Parteitag der Beschluss, dass Landesverbände Landesinitiativen bestätigen können.
Sebastian Peter Wiedemeier:
Renaldo Tiebel:
[gemeinsam festgelegte] Entscheidung; Ergebnis einer Beratung
als ziemlich zutreffend. Selbst nichtbefasste Anträge würden darunter fallen.