Bei der Wahl des letzten Bundesschiedsgerichts hatten wir den Fall, dass ein Richter nach der Wahl aus einem LSG austreten musste, da in manchen Fällen das BSG als Berufungsinstanz für das LSG dient und so formal ein Interessenskonflikt drohte. Es gibt allerdings auch genügend Fälle, wo beide Gerichte als parallele Instanzen gelten.
Da wir aktuell nicht über die Personalstärke verfügen, um alle LSGs und das BSG mit Richter*innen und Ersatzrichter*innen auszustatten, würde so die Möglichkeit geschaffen, in beiden zu sitzen - mit der Vorschrift, dass niemand im selben Fall in mehr als einer der Instanzen verhandeln darf.
Dieser Absatz ist von einer gleichlautenden Regelung der SPD- Schiedsgerichtsordnung inspiriert.
Antrag: | Schiedsgerichtsordnung |
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Antragsteller*in: | Sebastian Peter Wiedemeier |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.08.2019, 20:28 |
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